Jüdischer Friedhof Bad Vilbel

Israelitischer Begräbnisplatz

Der jüdische Friedhof wurde 1845 als „Israelitischer Begräbnisplatz“ angelegt. Die letzten beiden Beerdigungen waren vermutlich die des Ehepaares Julis und Flora Grünebaum, geb. Mulling, die am 13. Februar 1936 bzw. am 24. September 1937 begraben wurden und deren Grabsteine noch vorhanden sind. Nach Auslöschung der jüdischen Gemeinde erfuhr der Friedhof 1944 schwere Schändungen: Die Gräber wurden teilweise zerstört, die Friedhofsmauer wurde stark beschädigt und weitgehend abgetragen. Im Frühherbst 1945 ordnete die amerikanische Militärbehörde die Wiederherstellung des Friedhofs an. Durch die Schändung der Gräber waren die einzelnen Beerdigungsplätze nicht exakt zu ermitteln. Es ist somit nicht bekannt, ob die Grabsteine tatsächlich die zugehörigen Gräber markieren. Das jüdische Ritual erlaubt keine Störung der Totenruhe. Aus diesem Grund darf an Anlage und Aussehen des Friedhofs nichts verändert werden.

Der Schlüssel wird bei der Friedhofsverwaltung aufbewahrt, der Friedhof ist an Sabbat und den jüdischen Feiertagen nicht zu betreten.

Merkblatt
Besuch auf Jüdischen Friedhöfen

Jüdische Friedhöfe sind vor allem aus geschichtlichen, aber auch aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmäler, die bewahrt und geschützt werden müssen.

Auf die Sicherung der Jüdischen Friedhöfe wird größter Wert gelegt. Sie sind im Allgemeinen mit einer Einfriedigung versehen und müssen verschließbare Tore haben.

Führungen auf Jüdischen Friedhöfen sind gestattet, wenn sie im Rahmen der Regeln durchgeführt werden:

  • Der Besuch eines Jüdischen Friedhofes ist am Shabbat (Sonnenuntergang am Freitagabend bis Sonnenuntergang am Samstagabend) sowie an bestimmten Jüdischen Feiertagen nicht gestattet.
  • Diese sind insbesondere: Pessach (April), Schawuoth (Mai/Juni), Fasten 9. AW (Juli/August), Rosch Haschana (September), Jom Kippur (September/Oktober), Sukkoth (September/Oktober), Schemini Azereth (Oktober), Simchat Thora (Oktober).
  • Jüdische Feiertage beginnen jeweils am Vorabend mit dem Sonnenuntergang.
  • Kränze, Blumen und Blumengebinde sind nicht üblich.
  • Besucher tragen angemessene Kleidung.
  • Männliche Besucher – ab dem Alter von ca. 13Jahren - tragen eine Kopfbedeckung.
  • Rauchen, Essen und Trinken sind auf dem Friedhof nicht gestattet.
  • Grabstätten dürfen nicht betreten werden.
  • Die Würde des Ortes ist zu wahren.
  • Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

Der ausgehändigte Schlüssel zum Eingang ist zeitnah wieder an den Fachbereich Kultur, Büro Alte Mühle in der Lohstraße 13, zurück zugeben.

Gedenkfeiern, Führungen durch verschiedene Institutionen (Schulen, Kirchengemeinden ect.) sowie Veranstaltungen anlässlich des Tages des Offenen Denkmals bedürfen der Genehmigung des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen.

Ein Liste der genauen Daten der Jüdischen Feiertage des laufenden Jahres händigt der FB Kultur, Büro Alte Mühle, Lohstraße 13 gerne aus.